5000 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 1. Oktober 2021 zündeten Auer Zuschauer mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände. In der 69. Minute warfen Anhänger des Heimteams Lebensmittel und Getränke in Richtung der Hamburger Zusatzbank am Spielfeldrand. Ein HSV-Offizieller wurde von der Flüssigkeit getroffen. Darüberhinaus wurde nach der Partie aus dem Auer Zuschauerblock ein Feuerzeug in Richtung eines Hamburger Spielers geworfen, der auf dem Weg in die Mixed Zone war.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 1. Oktober 2021 zündeten Auer Zuschauer mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände. In der 69. Minute warfen Anhänger des Heimteams Lebensmittel und Getränke in Richtung der Hamburger Zusatzbank am Spielfeldrand. Ein HSV-Offizieller wurde von der Flüssigkeit getroffen. Darüberhinaus wurde nach der Partie aus dem Auer Zuschauerblock ein Feuerzeug in Richtung eines Hamburger Spielers geworfen, der auf dem Weg in die Mixed Zone war.