5000 Euro Geldstrafe für den SC Paderborn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Vizemeister SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln am 12. Mai 2018 wurden am Zaun des Paderborner Zuschauerblocks zahlreiche Fackeln gezündet, was zu einer erheblichen Rauchentwicklung führte.      

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Vizemeister SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 46. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln am 12. Mai 2018 wurden am Zaun des Paderborner Zuschauerblocks zahlreiche Fackeln gezündet, was zu einer erheblichen Rauchentwicklung führte.      

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.