DFB-Sportgericht
5000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 1600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Hamburger Zuschauer in der 12. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 28. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für gut zweieinhalb Minuten unterbrochen werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Geldstrafe für Rot-Weiss Essen nach Beleidigung der Schiedsrichterin
Das DFB-Sportgericht belegt den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit 20.000 Euro Geldstrafe.

Vier Spiele Sperre für Augsburgs Essende
Das DFB-Sportgericht belegt Samuel Essende vom Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen.

Zwei Spiele Sperre für Herthas Gechter
Das DFB-Sportgericht belegt Linus Gechter vom Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.