5000 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Hallenser Zuschauer in der 52. Minute des Drittligaspiels beim SV Sandhausen am 3. Februar 2024 Tennisbälle auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für eine Minute unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 2500 Euro.

Zudem warfen Hallenser Anhänger in der 13. Minute des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 7. Februar 2024 aus demselben Grund Orangen und Mandarinen auf den Rasen. Das Spiel musste deshalb für zwei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es ebenfalls eine Strafe von 2500 Euro.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Hallenser Zuschauer in der 52. Minute des Drittligaspiels beim SV Sandhausen am 3. Februar 2024 Tennisbälle auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für eine Minute unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 2500 Euro.

Zudem warfen Hallenser Anhänger in der 13. Minute des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 7. Februar 2024 aus demselben Grund Orangen und Mandarinen auf den Rasen. Das Spiel musste deshalb für zwei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es ebenfalls eine Strafe von 2500 Euro.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.