DFB-Sportgericht
5000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während der ersten Halbzeit der Zweitligapartie gegen den FC Hansa Rostock am 26. April 2024 zeigten Hamburger Zuschauer ein beleidigendes Banner, welches im Verbund mit dem zu Anpfiff der Begegnung abgespielten Lied samt Liedtext auf der Stadionleinwand unangemessen und abwertend war.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Würzburgs Farahnak
Das Sportgericht des DFB belegt Ebrahim Farahnak vom Drittligisten FC Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

Geldstrafe und Zuschauerteilausschluss für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht belegt Mannheim wegen vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, zwei davon mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit 100.000 Euro Geldstrafe und zwei Heimspielen Zuschauerteilausschluss, eins davon auf Bewährung.

Zwei Spiele Sperre für Mannheims Thalhammer
Das Sportgericht des DFB belegt Maximilian Thalhammer vom SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen.