5000 Euro Geldstrafe für den FC 08 Homburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC 08 Homburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels gegen den FC. St. Pauli am 5. Dezember 2023 entzündeten Homburger Zuschauer zehn Rauchtöpfe. Zudem brannten sie In der 47. Minute sechs Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC 08 Homburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels gegen den FC. St. Pauli am 5. Dezember 2023 entzündeten Homburger Zuschauer zehn Rauchtöpfe. Zudem brannten sie In der 47. Minute sechs Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.