5000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Gegen Ende des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 24. September 2017 wurde im Nürnberger Block ein Bengalisches Feuer gezündet. Darüber hinaus warfen Nürnberger Zuschauer in der 63. Minute des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 25. November 2017 und in der 80. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den VfL Wolfsburg am 19. Dezember 2017 Feuerzeuge in Richtung des Spielfeldes.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Gegen Ende des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 24. September 2017 wurde im Nürnberger Block ein Bengalisches Feuer gezündet. Darüber hinaus warfen Nürnberger Zuschauer in der 63. Minute des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 25. November 2017 und in der 80. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den VfL Wolfsburg am 19. Dezember 2017 Feuerzeuge in Richtung des Spielfeldes.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.