5000 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 71. Minute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 28. Januar 2018 warfen Jenaer Zuschauer einen Farbbeutel und mehrere Beutel mit Fäkalien in den Gästebereich. Zudem wurde zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim Chemnitzer FC am 3. Februar 2018 im Jenaer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

In der 71. Minute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 28. Januar 2018 warfen Jenaer Zuschauer einen Farbbeutel und mehrere Beutel mit Fäkalien in den Gästebereich. Zudem wurde zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim Chemnitzer FC am 3. Februar 2018 im Jenaer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.