5000 Euro Geldstrafe für Armin Veh

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Armin Veh, den Sport-Geschäftsführer des Bundesligisten 1. FC Köln, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Veh hatte sich nach Abpfiff des Bundesligaspiels beim FC Bayern München am 21. September 2019 unsportlich über das Schiedsrichtergespann um Patrick Ittrich (Hamburg) geäußert und dessen Unparteilichkeit in Frage gestellt.

Armin Veh hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Armin Veh, den Sport-Geschäftsführer des Bundesligisten 1. FC Köln, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Veh hatte sich nach Abpfiff des Bundesligaspiels beim FC Bayern München am 21. September 2019 unsportlich über das Schiedsrichtergespann um Patrick Ittrich (Hamburg) geäußert und dessen Unparteilichkeit in Frage gestellt.

Armin Veh hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.