500 Euro Geldstrafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittliga-Absteiger Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Während der Einlassphase des Drittligaspiels beim SV Meppen am 5. Mai 2018 warfen Erfurter Anhänger, die schon im Stadion waren, mehrere gefüllte Bierbecher über den Stadionzaun in Richtung der dort mit dem Rücken zu den Werfern stehenden Polizisten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittliga-Absteiger Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Während der Einlassphase des Drittligaspiels beim SV Meppen am 5. Mai 2018 warfen Erfurter Anhänger, die schon im Stadion waren, mehrere gefüllte Bierbecher über den Stadionzaun in Richtung der dort mit dem Rücken zu den Werfern stehenden Polizisten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.