500 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 160 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 29. Februar 2024 nachzuweisen wäre.

In der 61. Spielminute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 20. August 2023 wurde eine Flasche aus dem Kieler Fanblock in Richtung des Spielfeldes geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 160 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 29. Februar 2024 nachzuweisen wäre.

In der 61. Spielminute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 20. August 2023 wurde eine Flasche aus dem Kieler Fanblock in Richtung des Spielfeldes geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.