500 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 160 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 29. Februar 2024 nachzuweisen wäre.

In der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 30. Juli 2023 warf ein Rostocker Zuschauer einen Becher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 160 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 29. Februar 2024 nachzuweisen wäre.

In der 79. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 30. Juli 2023 warf ein Rostocker Zuschauer einen Becher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.