500 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

In der 65. Minute des Zweitligaspiels gegen den SC Paderborn 07 am 9. März 2019 wurde aus dem Auer Zuschauerblock ein Bierbecher in Richtung des Schiedsrichters geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

In der 65. Minute des Zweitligaspiels gegen den SC Paderborn 07 am 9. März 2019 wurde aus dem Auer Zuschauerblock ein Bierbecher in Richtung des Schiedsrichters geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.