500 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 17. Februar warf ein Braunschweiger Zuschauer einen Getränkebecher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 17. Februar warf ein Braunschweiger Zuschauer einen Getränkebecher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.