500 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den MSV Duisburg aus der FLYERALARM Frauen-Bundesliga im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Verstößen gegen das zu Corona-Zeiten geltende Hygienekonzept mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Im Laufe des Heimspiels gegen den SC Freiburg am 14. März 2021 tranken zwei Duisburger Spielerinnen während einer Unterbrechung aus derselben Wasserflasche. Des Weiteren befanden sich Personen ohne Mund-Nasen-Schutz am Spielfeldrand, obwohl sie keinen Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Mitmenschen, insbesondere den Spielerinnen, einhielten. Einige dieser Personen waren auch nicht Teil des aktuellen Monitorings (PCR-Tests).

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den MSV Duisburg aus der FLYERALARM Frauen-Bundesliga im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Verstößen gegen das zu Corona-Zeiten geltende Hygienekonzept mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Im Laufe des Heimspiels gegen den SC Freiburg am 14. März 2021 tranken zwei Duisburger Spielerinnen während einer Unterbrechung aus derselben Wasserflasche. Des Weiteren befanden sich Personen ohne Mund-Nasen-Schutz am Spielfeldrand, obwohl sie keinen Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Mitmenschen, insbesondere den Spielerinnen, einhielten. Einige dieser Personen waren auch nicht Teil des aktuellen Monitorings (PCR-Tests).

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.