500 Euro Geldstrafe für den FC Nöttingen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Oberligisten FC Nöttingen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens eines Anhängers mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

In der 86. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den VfL Bochum am 13. August 2017 war eine Person aus dem Nöttinger Zuschauerbereich auf das Spielfeld gelaufen. Hierdurch musste das Spiel durch den Schiedsrichter kurz unterbrochen werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Oberligisten FC Nöttingen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens eines Anhängers mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

In der 86. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den VfL Bochum am 13. August 2017 war eine Person aus dem Nöttinger Zuschauerbereich auf das Spielfeld gelaufen. Hierdurch musste das Spiel durch den Schiedsrichter kurz unterbrochen werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

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