500 Euro Geldstrafe für den 1. FC Lok Stendal

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Oberligisten 1. FC Lok Stendal im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Beim Einlaufen der Mannschaften zum DFB-Pokalspiel gegen Arminia Bielefeld am 19. August 2018 in Stendal wurden im Zuschauerblock des 1. FC Lok Stendal zwei Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Oberligisten 1. FC Lok Stendal im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

Beim Einlaufen der Mannschaften zum DFB-Pokalspiel gegen Arminia Bielefeld am 19. August 2018 in Stendal wurden im Zuschauerblock des 1. FC Lok Stendal zwei Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.