50+1-Regel bleibt bestehen

Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball bleibt im Kern bestehen. Dies hat das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen unter dem Vorsitz von Udo Steiner am heutigen Dienstag entschieden.

Lediglich die Stichtagsregelung, wonach eine mehrheitliche Beteiligung eines Dritten, beispielsweise eines Investors, an einer Fußballkapitalgesellschaft nur zulässig ist, wenn dieser den Verein mindestens 20 Jahre "vor dem 1.1.1999" ununterbrochen gefördert hat, verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Danach bleibt es dabei, dass ein Investor den Verein 20 Jahre ununterbrochen und erheblich gefördert haben muss. Darauf, ob dies vor dem 1.1.1999 oder danach geschehen ist, kommt es demgegenüber nach der Entscheidung des Schiedsgerichts nicht mehr an. Eine solche Mehrheitsbeteiligung war bislang durch die zeitliche Einschränkung "vor dem 1.1.1999" nur den Konzernen Bayer (Leverkusen) und Volkswagen (VfL Wolfsburg) möglich.

Vereinbar mit deutschem und europäischem Recht

Die Entscheidung entspricht einem Änderungsantrag von Martin Kind, dem Präsidenten des Bundesligisten Hannover 96, der zunächst die vollständige Aufhebung der Bestimmung angestrebt, dann aber den Antrag eingeschränkt hatte.

Damit könnten in Zukunft alle Bundesligisten mit Investoren zusammenarbeiten, die seit mehr als 20 Jahren im Verein ununterbrochen und erheblich aktiv sind. Das letzte Wort darüber, ob eine Genehmigung erteilt wird, hat auch künftig der Ligavorstand.

Das Schiedsgericht hat zudem in seiner Urteilsbegründung die Auffassung vertreten, es gäbe wichtige Gründe für die Annahme, dass die 50+1-Regel im Kern mit deutschem und europäischem Recht vereinbar sei.

"Das Urteil ist ein Erfolg"

Dr. Reinhard Rauball, Präsident des Ligaverbandes und als solcher auch 1. DFB-Vizepräsident, kommentiert das Urteil: "Es ist in der Gesamtbetrachtung ein Erfolg für die Vereine und Kapitalgesellschaften des Ligaverbandes. Das Entscheidende ist: Die 50+1-Regel bleibt im Kern erhalten. Das Ständige Schiedsgericht hat ausgeführt, dass die bewährte Regel sowohl mit dem deutschen Recht als auch mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Im deutschen Profifußball werden Investoren weiterhin nur im Ausnahmefall und sehr eingeschränkt die Stimmenmehrheit bei einzelnen Klubs übernehmen können."

Rauball weiter: "Wir müssen auch künftig keine spanischen, italienischen oder englischen Verhältnisse fürchten. Die Bundesliga behält damit ihren unverwechselbaren Charakter und kann weiter auf die Faktoren setzen, die in den vergangenen Jahrzehnten entscheidend zum Erfolg beigetragen haben: Stabilität, Kontinuität, Vorrang des Wettbewerbs und gelebte Bodenständigkeit. Die vom Ständigen Schiedsgericht geforderte Streichung der Stichtagsregelung werden wir in die Gremien einbringen und auf einer der nächsten Mitgliederversammlungen zur Abstimmung stellen."

[dfb/dfl]

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Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball bleibt im Kern bestehen. Dies hat das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen unter dem Vorsitz von Udo Steiner am heutigen Dienstag entschieden.

Lediglich die Stichtagsregelung, wonach eine mehrheitliche Beteiligung eines Dritten, beispielsweise eines Investors, an einer Fußballkapitalgesellschaft nur zulässig ist, wenn dieser den Verein mindestens 20 Jahre "vor dem 1.1.1999" ununterbrochen gefördert hat, verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Danach bleibt es dabei, dass ein Investor den Verein 20 Jahre ununterbrochen und erheblich gefördert haben muss. Darauf, ob dies vor dem 1.1.1999 oder danach geschehen ist, kommt es demgegenüber nach der Entscheidung des Schiedsgerichts nicht mehr an. Eine solche Mehrheitsbeteiligung war bislang durch die zeitliche Einschränkung "vor dem 1.1.1999" nur den Konzernen Bayer (Leverkusen) und Volkswagen (VfL Wolfsburg) möglich.

Vereinbar mit deutschem und europäischem Recht

Die Entscheidung entspricht einem Änderungsantrag von Martin Kind, dem Präsidenten des Bundesligisten Hannover 96, der zunächst die vollständige Aufhebung der Bestimmung angestrebt, dann aber den Antrag eingeschränkt hatte.

Damit könnten in Zukunft alle Bundesligisten mit Investoren zusammenarbeiten, die seit mehr als 20 Jahren im Verein ununterbrochen und erheblich aktiv sind. Das letzte Wort darüber, ob eine Genehmigung erteilt wird, hat auch künftig der Ligavorstand.

Das Schiedsgericht hat zudem in seiner Urteilsbegründung die Auffassung vertreten, es gäbe wichtige Gründe für die Annahme, dass die 50+1-Regel im Kern mit deutschem und europäischem Recht vereinbar sei.

"Das Urteil ist ein Erfolg"

Dr. Reinhard Rauball, Präsident des Ligaverbandes und als solcher auch 1. DFB-Vizepräsident, kommentiert das Urteil: "Es ist in der Gesamtbetrachtung ein Erfolg für die Vereine und Kapitalgesellschaften des Ligaverbandes. Das Entscheidende ist: Die 50+1-Regel bleibt im Kern erhalten. Das Ständige Schiedsgericht hat ausgeführt, dass die bewährte Regel sowohl mit dem deutschen Recht als auch mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Im deutschen Profifußball werden Investoren weiterhin nur im Ausnahmefall und sehr eingeschränkt die Stimmenmehrheit bei einzelnen Klubs übernehmen können."

Rauball weiter: "Wir müssen auch künftig keine spanischen, italienischen oder englischen Verhältnisse fürchten. Die Bundesliga behält damit ihren unverwechselbaren Charakter und kann weiter auf die Faktoren setzen, die in den vergangenen Jahrzehnten entscheidend zum Erfolg beigetragen haben: Stabilität, Kontinuität, Vorrang des Wettbewerbs und gelebte Bodenständigkeit. Die vom Ständigen Schiedsgericht geforderte Streichung der Stichtagsregelung werden wir in die Gremien einbringen und auf einer der nächsten Mitgliederversammlungen zur Abstimmung stellen."