49.800 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 49.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 16.500 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre,

In der 5. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 18. Februar 2023 zündeten Rostocker Zuschauer mindestens 29 Bengalische Feuer und zwölf pyrotechnische Fontänen. Daraufhin musste die Partie für sechs Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus steckte ein Rostocker Anhänger in der 73. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 2. April 2023 einen Böller an.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 49.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 16.500 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre,

In der 5. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Darmstadt 98 am 18. Februar 2023 zündeten Rostocker Zuschauer mindestens 29 Bengalische Feuer und zwölf pyrotechnische Fontänen. Daraufhin musste die Partie für sechs Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus steckte ein Rostocker Anhänger in der 73. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 2. April 2023 einen Böller an.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.