4950 Euro Geldstrafe für den SV Meppen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4950 Euro belegt.

In der 53. Minute des Drittligaspiels beim SC Preußen Münster am 5. April 2019 wurden im Meppener Zuschauerbereich mindestens zwölf Bengalisches Feuer gezündet und eine Leuchtrakete abgeschossen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4950 Euro belegt.

In der 53. Minute des Drittligaspiels beim SC Preußen Münster am 5. April 2019 wurden im Meppener Zuschauerbereich mindestens zwölf Bengalisches Feuer gezündet und eine Leuchtrakete abgeschossen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.