49.000 Euro Strafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 49.000 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 16.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 17. September 2022 zündeten Dortmunder Zuschauer insgesamt 49 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 49.000 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 16.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 17. September 2022 zündeten Dortmunder Zuschauer insgesamt 49 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.