4900 Euro Geldstrafe für den SV Sandhausen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar nach Beginn des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 10. März 2024 zündeten Sandhäuser Anhänger 14 Bengalische Fackeln.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar nach Beginn des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 10. März 2024 zündeten Sandhäuser Anhänger 14 Bengalische Fackeln.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.