4900 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4900 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel beim MSV Duisburg am 18. Oktober 2019 wurden im Kaiserslauterer Zuschauerbereich zwölf pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, in der 3. Minute dann an gleicher Stelle zwei weitere.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4900 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel beim MSV Duisburg am 18. Oktober 2019 wurden im Kaiserslauterer Zuschauerbereich zwölf pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, in der 3. Minute dann an gleicher Stelle zwei weitere.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.