48.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Fällen, begangen durch vier rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro belegt.

Vor dem DFB-Pokalspiel beim FC Homburg am 20. August 2016 stürmten rund 100 Stuttgarter Zuschauer einen Block und gelangten unkontrolliert ins Stadioninnere. Über die Partie verteilt wurde im Gästeblock zu unterschiedlichen Zeitpunkten eine große Menge an Pyrotechnik gezündet. Das Spiel wurde hierdurch mehrfach kurz verzögert.

Ferner wurde in der 52. Minute des Zweitligaspiel beim 1. FC Kaiserslautern am 17. September 2016 im Stuttgarter Zuschauerblock ein roter Rauchtopf abgebrannt. Vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 30. Oktober 2016 wurden zudem drei Böller, welche in den Innenraum des Stadions geworfen wurden, und mehrere Rauchtöpfe gezündet. Zu Beginn der zweiten Halbzeit folgten rund 25 Bengalos.

Während der Zweitligapartie beim FC Erzgebirge Aue am 4. Dezember 2016 wurden ebenfalls mehrere Bengalische Feuer sowie ein Böller im Stuttgarter Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in vier Fällen, begangen durch vier rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro belegt.

Vor dem DFB-Pokalspiel beim FC Homburg am 20. August 2016 stürmten rund 100 Stuttgarter Zuschauer einen Block und gelangten unkontrolliert ins Stadioninnere. Über die Partie verteilt wurde im Gästeblock zu unterschiedlichen Zeitpunkten eine große Menge an Pyrotechnik gezündet. Das Spiel wurde hierdurch mehrfach kurz verzögert.

Ferner wurde in der 52. Minute des Zweitligaspiel beim 1. FC Kaiserslautern am 17. September 2016 im Stuttgarter Zuschauerblock ein roter Rauchtopf abgebrannt. Vor Anpfiff des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 30. Oktober 2016 wurden zudem drei Böller, welche in den Innenraum des Stadions geworfen wurden, und mehrere Rauchtöpfe gezündet. Zu Beginn der zweiten Halbzeit folgten rund 25 Bengalos.

Während der Zweitligapartie beim FC Erzgebirge Aue am 4. Dezember 2016 wurden ebenfalls mehrere Bengalische Feuer sowie ein Böller im Stuttgarter Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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