47.800 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesliga-Rückkehrer Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 47.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen Jahn Regensburg am 15. Mai 2022 wurden im Bremer Zuschauerblock mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus stürmten nach Abpfiff ungefähr 1500 bis 2000 Bremer Anhänger auf den Rasen, wobei mehrere Rauchtöpfe angesteckt und fünf Personen verletzt wurden.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesliga-Rückkehrer Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 47.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen Jahn Regensburg am 15. Mai 2022 wurden im Bremer Zuschauerblock mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus stürmten nach Abpfiff ungefähr 1500 bis 2000 Bremer Anhänger auf den Rasen, wobei mehrere Rauchtöpfe angesteckt und fünf Personen verletzt wurden.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

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