47.500 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 47.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der zweiten Hälfte des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 14. Januar 2024 zündeten Bremer Zuschauer mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände. Die Partie musste für eineinhalb Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 47.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn der zweiten Hälfte des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 14. Januar 2024 zündeten Bremer Zuschauer mindestens 38 pyrotechnische Gegenstände. Die Partie musste für eineinhalb Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.