47.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln nach den Zuschauer-Vorkommnissen während des rheinischen Bundesliga-Derbys bei Fortuna Düsseldorf am 3. November 2019 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 47.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis 15.700 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2020 nachzuweisen wäre.

Im Kölner Zuschauerbereich wurden vor Anpfiff drei Bengalische Feuer, drei Blinker und zwei Rauchtöpfe entzündet. Vor Beginn der zweiten Halbzeit zündeten Kölner Zuschauer mindestens 40 Bengalische Feuer. Im weiteren Verlaufe der Begegnung wurden im Kölner Zuschauerbereich mindestens 15 weitere Bengalische Feuer abgebrannt.

Wie auch bei allen anderen Verfahren, die noch aus dem Jahr 2019 datierten, gewährten Kontrollausschuss und Sportgericht auch in diesem Fall einen Strafrabatt von etwa 25 Prozent. Dies geschieht in Zeiten der Corona-Pandemie deshalb, weil die Klubs gerade durch fehlende Zuschauer-Einnahmen derzeit finanzielle Einbußen in nicht unerheblichem Maße hinnehmen müssen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln nach den Zuschauer-Vorkommnissen während des rheinischen Bundesliga-Derbys bei Fortuna Düsseldorf am 3. November 2019 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 47.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis 15.700 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2020 nachzuweisen wäre.

Im Kölner Zuschauerbereich wurden vor Anpfiff drei Bengalische Feuer, drei Blinker und zwei Rauchtöpfe entzündet. Vor Beginn der zweiten Halbzeit zündeten Kölner Zuschauer mindestens 40 Bengalische Feuer. Im weiteren Verlaufe der Begegnung wurden im Kölner Zuschauerbereich mindestens 15 weitere Bengalische Feuer abgebrannt.

Wie auch bei allen anderen Verfahren, die noch aus dem Jahr 2019 datierten, gewährten Kontrollausschuss und Sportgericht auch in diesem Fall einen Strafrabatt von etwa 25 Prozent. Dies geschieht in Zeiten der Corona-Pandemie deshalb, weil die Klubs gerade durch fehlende Zuschauer-Einnahmen derzeit finanzielle Einbußen in nicht unerheblichem Maße hinnehmen müssen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.