46.000 Euro Strafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 46.000 Euro belegt. Bis zu 15.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen wäre.

In der 86. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 27. April 2019 traf ein Dortmunder Zuschauer mit einem Becherwurf einen Schalker Spieler im Schulterbereich. Zudem wurde im Dortmunder Zuschauerblock ein großes Banner mit diskriminierendem Inhalt gezeigt.

Außerdem liefen etwa zehn Minuten nach Spielende ungefähr 50 Dortmunder Zuschauer von der Südtribüne in Richtung Gästebereich. Es kam anschließend zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Dortmunder und Schalker Anhängern, die erst durch die einschreitenden Polizeikräfte beendet werden konnten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 46.000 Euro belegt. Bis zu 15.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen wäre.

In der 86. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 27. April 2019 traf ein Dortmunder Zuschauer mit einem Becherwurf einen Schalker Spieler im Schulterbereich. Zudem wurde im Dortmunder Zuschauerblock ein großes Banner mit diskriminierendem Inhalt gezeigt.

Außerdem liefen etwa zehn Minuten nach Spielende ungefähr 50 Dortmunder Zuschauer von der Südtribüne in Richtung Gästebereich. Es kam anschließend zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Dortmunder und Schalker Anhängern, die erst durch die einschreitenden Polizeikräfte beendet werden konnten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.