45.925 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.925 Euro belegt. Bis zu 15.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.

In der ersten Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 29. September 2019 zündeten Rostocker Zuschauer mindestens 40 Rauchfackeln und schossen mindestens 30 Raketen ab. Die Begegnung musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem warf ein Rostocker Anhänger in der 30. Minute eine Plastikflasche und traf dabei auf dem Platz einen Spieler.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.925 Euro belegt. Bis zu 15.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.

In der ersten Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 29. September 2019 zündeten Rostocker Zuschauer mindestens 40 Rauchfackeln und schossen mindestens 30 Raketen ab. Die Begegnung musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem warf ein Rostocker Anhänger in der 30. Minute eine Plastikflasche und traf dabei auf dem Platz einen Spieler.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.