45.900 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz nach Spielbeginn des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 3. September 2023, zündeten Rostocker Zuschauer insgesamt 63 pyrotechnische Gegenstände. Durch die starke Rauchbildung musste das Spiel für 3 Minuten und 47 Sekunden unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz nach Spielbeginn des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 3. September 2023, zündeten Rostocker Zuschauer insgesamt 63 pyrotechnische Gegenstände. Durch die starke Rauchbildung musste das Spiel für 3 Minuten und 47 Sekunden unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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