45.000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

as Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt. Bis zu 15.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis zum 30. Juni 2020 zu führen.

Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 31. August 2019 zeigten Dresdner Anhänger mehrere Banner mit verunglimpfenden und diskriminierenden Inhalten. Darüber hinaus trugen zwei Ordner im Zuschauerbereich T-Shirts mit verbotenen Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

as Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt. Bis zu 15.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis zum 30. Juni 2020 zu führen.

Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 31. August 2019 zeigten Dresdner Anhänger mehrere Banner mit verunglimpfenden und diskriminierenden Inhalten. Darüber hinaus trugen zwei Ordner im Zuschauerbereich T-Shirts mit verbotenen Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.