45.000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Unmittelbar vor Spielbeginn der Bundesligapartie bei Borussia Dortmund wurden im Fanblock der Gäste ein Böller, mindestens 30 Bengalische Feuer, vier weiße und schwarze Rauchtöpfe sowie drei Signalraketen gezündet. Letztere gingen im Bereich des Mittelkreises zu Boden, während sich die Spieler bereits auf dem Platz befanden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Unmittelbar vor Spielbeginn der Bundesligapartie bei Borussia Dortmund wurden im Fanblock der Gäste ein Böller, mindestens 30 Bengalische Feuer, vier weiße und schwarze Rauchtöpfe sowie drei Signalraketen gezündet. Letztere gingen im Bereich des Mittelkreises zu Boden, während sich die Spieler bereits auf dem Platz befanden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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