45.000 Euro Geldstrafe für den BVB

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Werder Bremen am 4. Mai 2019 wurden im Dortmunder Zuschauerbereich mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um etwa drei Minuten. Darüber hinaus zündeten Dortmunder Zuschauer während der laufenden Begegnung weitere 19 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Werder Bremen am 4. Mai 2019 wurden im Dortmunder Zuschauerbereich mindestens 20 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um etwa drei Minuten. Darüber hinaus zündeten Dortmunder Zuschauer während der laufenden Begegnung weitere 19 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.