45.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Bundesligist 1. FC Köln wurde am 15. Dezember 2005 durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen mangelndem Schutz des Gegners mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt.

Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beim Bundesliga-Spiel zwischen dem Hamburger SV und dem 1. FC Köln am 3. Dezember 2005 in Hamburg war der Hamburger Spieler Alexander Laas von einem Trommelstock verletzt worden, der aus dem Kölner Fanblock aufs Spielfeld geworfen worden war. Laas hatte dabei eine circa ein bis zwei Zentimeter lange Platzwunde im Stirnbereich erlitten. Zudem waren in dieser Situation weitere Gegenstände aus dem Kölner Fanblock Richtung Spielfeld geworfen worden. Unter anderem war auch der Hamburger Piotr Trochowski von einem gefüllten Plastikbecher getroffen worden.

[mh/db]


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Bundesligist 1. FC Köln wurde am 15. Dezember 2005 durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen mangelndem Schutz des Gegners mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt.



Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.



Beim Bundesliga-Spiel zwischen dem Hamburger SV und dem 1. FC Köln am 3. Dezember 2005 in Hamburg war der Hamburger Spieler Alexander Laas von einem Trommelstock verletzt worden, der aus dem Kölner Fanblock aufs Spielfeld geworfen worden war. Laas hatte dabei eine circa ein bis zwei Zentimeter lange Platzwunde im Stirnbereich erlitten. Zudem waren in dieser Situation weitere Gegenstände aus dem Kölner Fanblock Richtung Spielfeld geworfen worden. Unter anderem war auch der Hamburger Piotr Trochowski von einem gefüllten Plastikbecher getroffen worden.