4500 Euro Geldstrafe für MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 25. August 2019 warfen Duisburger Zuschauer zwei Böller auf das Spielfeld und mindestens vier Rauchtöpfe in den Raum zwischen Innenumzäunung und erster Tribünenstufe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 25. August 2019 warfen Duisburger Zuschauer zwei Böller auf das Spielfeld und mindestens vier Rauchtöpfe in den Raum zwischen Innenumzäunung und erster Tribünenstufe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.