4500 Euro Geldstrafe für den SV Sandhausen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

In der 8. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 9. Dezember 2023 zündeten Sandhäuser Anhänger mindestens zwölf Bengalische Fackeln und Rauchtöpfe. Darüber hinaus warf ein Zuschauer des Heimteams in der 56. Minute einen Becher in die Richtung eines Mannheimer Spielers, ohne diesen zu treffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

In der 8. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 9. Dezember 2023 zündeten Sandhäuser Anhänger mindestens zwölf Bengalische Fackeln und Rauchtöpfe. Darüber hinaus warf ein Zuschauer des Heimteams in der 56. Minute einen Becher in die Richtung eines Mannheimer Spielers, ohne diesen zu treffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.