4500 Euro Geldstrafe für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 4500 Euro belegt.

In der 21. Minute des Zweitligaspiels beim SSV Jahn Regensburg am 12. September 2021 warfen Nürnberger Zuschauer mehrere Becher in Richtung des Spielfeldes. Das Gleiche passierte in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels am 26. Oktober 2021 gegen den Hamburger SV. Hier konnte ein Täter ermittelt werden, was sich stets strafmildernd auswirkt.

Auch in der 75. Minute der Zweitligabegegnung beim SV Darmstadt 98 am 29. Oktober 2021 warfen Nürnberger Zuschauer Becher in Richtung Spielfeld. In der 16. Minute des Spiels gegen den SV Werder Bremen am 5. November 2021 wurden mehrere Feuerzeuge und ein Becher in Richtung des Spielfeldes geworfen. Anschließend konnte abermals ein Täter ermittelt werden.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierten Geldstrafen hätten im Normalfall bei einer Gesamthöhe von 6000 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt momentan aber einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 4500 Euro belegt.

In der 21. Minute des Zweitligaspiels beim SSV Jahn Regensburg am 12. September 2021 warfen Nürnberger Zuschauer mehrere Becher in Richtung des Spielfeldes. Das Gleiche passierte in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels am 26. Oktober 2021 gegen den Hamburger SV. Hier konnte ein Täter ermittelt werden, was sich stets strafmildernd auswirkt.

Auch in der 75. Minute der Zweitligabegegnung beim SV Darmstadt 98 am 29. Oktober 2021 warfen Nürnberger Zuschauer Becher in Richtung Spielfeld. In der 16. Minute des Spiels gegen den SV Werder Bremen am 5. November 2021 wurden mehrere Feuerzeuge und ein Becher in Richtung des Spielfeldes geworfen. Anschließend konnte abermals ein Täter ermittelt werden.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierten Geldstrafen hätten im Normalfall bei einer Gesamthöhe von 6000 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt momentan aber einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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