4500 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.

Während des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 16. Oktober 2021 wurden aus dem Dortmunder Zuschauerbereich insgesamt mindestens sechs Becher in Richtung des Spielfeldes geworfen. Die Becher landeten in der Coaching-Zone vor der Mainzer Bank.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 6000 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.

Während des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 16. Oktober 2021 wurden aus dem Dortmunder Zuschauerbereich insgesamt mindestens sechs Becher in Richtung des Spielfeldes geworfen. Die Becher landeten in der Coaching-Zone vor der Mainzer Bank.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 6000 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.