450 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Zweitligaspiels gegen den SV Werder Bremen am 27. November 2021 wurde im Kieler Zuschauerblock ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt.

Dafür hätte der DFB-Kontrollausschuss gemäß Strafzumessungsleitfaden im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Das DFB-Sportgericht gewährt allerdings momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen während der laufenden Saison durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstanden sind.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro belegt.

Nach Abpfiff des Zweitligaspiels gegen den SV Werder Bremen am 27. November 2021 wurde im Kieler Zuschauerblock ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt.

Dafür hätte der DFB-Kontrollausschuss gemäß Strafzumessungsleitfaden im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Das DFB-Sportgericht gewährt allerdings momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen während der laufenden Saison durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstanden sind.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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