DFB-Sportgericht
450 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Während des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 1. November 2023 zündeten Berliner Anhänger drei Böller.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

20.000 Euro Geldstrafe für den FC Bayern München
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

128.800 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 128.800 Euro.
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Berufung von Hansa Rostock: Bundesgericht ändert Urteil ab
Im Verfahren bezüglich des Meisterschaftsspiels der U 19-DFB-Nachwuchsliga zwischen Hansa Rostock und Holstein Kiel hat das DFB-Bundesgericht auf die Berufung von Hansa Rostock das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 7. März abgeändert und neu gefasst.