450 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro belegt.

In der 69. Spielminute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 26. November 2021 warfen Duisburger Zuschauer mindestens zwei Gegenstände auf das Spielfeld.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 600 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro belegt.

In der 69. Spielminute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 26. November 2021 warfen Duisburger Zuschauer mindestens zwei Gegenstände auf das Spielfeld.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 600 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt aber momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.