44.500 Euro Geldstrafe für Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 44.500 Euro belegt.

In der 47. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 31. August 2019 zündeten Dortmunder Zuschauer mindestens 26 Bengalische Feuer. Die Begegnung musste daraufhin für 1:40 Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden in der 64., 73. und 82. Minute jeweils mindestens zwei pyrotechnische Gegenstände angesteckt. In der 80. Minute wurden erneut mindestens fünf Bengalische Feuer abgebrannt, was zu einer Spielunterbrechung von circa 20 Sekunden führte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 44.500 Euro belegt.

In der 47. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin am 31. August 2019 zündeten Dortmunder Zuschauer mindestens 26 Bengalische Feuer. Die Begegnung musste daraufhin für 1:40 Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden in der 64., 73. und 82. Minute jeweils mindestens zwei pyrotechnische Gegenstände angesteckt. In der 80. Minute wurden erneut mindestens fünf Bengalische Feuer abgebrannt, was zu einer Spielunterbrechung von circa 20 Sekunden führte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.