43.750 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 43.750 Euro belegt.

Zu Beginn des Bundesligaspiels bei RB Leipzig am 20. März 2022 brannten Frankfurter Zuschauer mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände ab. Die Begegnung musste aufgrund der Rauchentwicklung für knapp zwei Minuten unterbrochen werden.

Außerdem wurden zu Beginn der Bundesligapartie gegen die SpVgg Greuther Fürth am 2. April 2022 im Frankfurter Zuschauerblock mindestens 15 Bengalische Feuer und Knallkörper gezündet.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 43.750 Euro belegt.

Zu Beginn des Bundesligaspiels bei RB Leipzig am 20. März 2022 brannten Frankfurter Zuschauer mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände ab. Die Begegnung musste aufgrund der Rauchentwicklung für knapp zwei Minuten unterbrochen werden.

Außerdem wurden zu Beginn der Bundesligapartie gegen die SpVgg Greuther Fürth am 2. April 2022 im Frankfurter Zuschauerblock mindestens 15 Bengalische Feuer und Knallkörper gezündet.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.