4375 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4375 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim VfB Lübeck am 30. September 2023 zündeten Hallenser Zuschauer zehn Rauchkörper. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um etwa eineinhalb Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4375 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim VfB Lübeck am 30. September 2023 zündeten Hallenser Zuschauer zehn Rauchkörper. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um etwa eineinhalb Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.