4375 Euro Geldstrafe für Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4375 Euro belegt.

In der ersten Minute des Drittligaspiels bei Viktoria Köln am 21. September 2019 zündeten Braunschweiger Anhänger mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände. Die Partie musste daraufhin aufgrund der Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4375 Euro belegt.

In der ersten Minute des Drittligaspiels bei Viktoria Köln am 21. September 2019 zündeten Braunschweiger Anhänger mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände. Die Partie musste daraufhin aufgrund der Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.