43.000 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 14.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 23. September 2023 zündeten Darmstädter Zuschauer insgesamt mindestens 43 pyrotechnische Gegenstände.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein bereits Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 14.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 23. September 2023 zündeten Darmstädter Zuschauer insgesamt mindestens 43 pyrotechnische Gegenstände.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein bereits Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.