43.000 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 14.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Vor und während des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 6. Mai 2022 wurden im Bielefelder Zuschauerbereich mehrfach pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Insgesamt wurden 40 Leuchtfackeln und drei Nebeltöpfe gezündet.

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 14.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Vor und während des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 6. Mai 2022 wurden im Bielefelder Zuschauerbereich mehrfach pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Insgesamt wurden 40 Leuchtfackeln und drei Nebeltöpfe gezündet.

Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.

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