4200 Euro Strafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels gegen SV Meppen am 14. Mai 2023 brannten Osnabrücker Zuschauer neun Rauchkörper und drei Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels gegen SV Meppen am 14. Mai 2023 brannten Osnabrücker Zuschauer neun Rauchkörper und drei Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.