4200 Euro Geldstrafe für Preußen Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt.

Zwischen der 45. und 50. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Hertha BSC am 26. Oktober 2021 brannten Münsteraner Zuschauer unter dem Schutz von zahlreichen schwarzen Schwenkfahnen etwa 15 bis 20 Bengalische Feuer ab.

Normalerweise hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür eine Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro beantragt. Davon wurde allerdings ein Nachlass von 25 Prozent abgezogen im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt.

Zwischen der 45. und 50. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Hertha BSC am 26. Oktober 2021 brannten Münsteraner Zuschauer unter dem Schutz von zahlreichen schwarzen Schwenkfahnen etwa 15 bis 20 Bengalische Feuer ab.

Normalerweise hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür eine Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro beantragt. Davon wurde allerdings ein Nachlass von 25 Prozent abgezogen im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.