4200 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt.

In der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 13. September 2019 wurden im Karlsruher Zuschauerbereich insgesamt sieben Rauchtöpfe abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt.

In der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen den SV Sandhausen am 13. September 2019 wurden im Karlsruher Zuschauerbereich insgesamt sieben Rauchtöpfe abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.